Führerscheinklassen
Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Führerscheinklassen.
Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen ab 2013
Stufenweiser Aufstieg der Motorrad-Klassen
Für den Direkteinstieg von der Führerscheinklasse A1 zur neuen Klasse A2 sowie von der Klasse A2 zur Klasse A ist nach einem zweijährigen Ablauf eine praktische (keine theoretische) Prüfung erforderlich. Für den Direkteinstieg der Klasse A beträgt das Mindestalter 24 Jahre.
Neue Fahrerlaubnisklassen ab 2013:
Klasse |
Beschreibung |
A1 |
Die Fahrerlaubnisverordnung erlaubt für die Führerscheinklasse A1 keine Sonderauflagen mehr. Das Verhältnis von Leistung/Gewicht darf künftig 0,1 kW pro kg Gewicht des Motorrades nicht übersteigen. Das Tempolimit von 80 km/h für 16- bis 17-Jährige wird bei Leichtkrafträdern bis zu 125 cm3 Hubraum und eine Motorleistung von maximal 11 kW aufgehoben. Besitzer der Fahrerlaubnisklasse 3 und 4 (Ausstellung vor dem 01. April 1980), dürfen diese Klasse weiterhin fahren. |
A2 |
(Das war die alte Führerscheinklasse A beschränkt) Diese Fahrerlaubnisklasse ist ab 2013 neu und wird für Motorräder mit einer Motorleistung von maximal 35 kW / 48 PS und einem Verhältnis von Leistung/ Gewicht von maximal 0,2 kW/kg eingeführt. Das Motorrad muss mindestens 175 kg wiegen. Die Klasse A2 ersetzt die bisherige Führerscheinklasse A (beschränkt). In dieser Klasse A (beschränkt) sind bislang Fahrzeuge mit einer Leistung von maximal 25 kW / 34 PS bei einem Leistungsgewicht von 0,16 kw/ kg. Neu: Wer zwei Jahre die Fahrerlaubnis A1 oder Fahrerlaubnis 3 (vor dem 01. April 1980) hat, kann ohne weitere Theorieprüfung in die Klasse A2 wechseln, lediglich die praktische <http://www.kfz-auskunft.de/fuehrerschein/fahrerlaubnisverordnung.html> Prüfung ist zu absolvieren. |
AM |
(Die alte Führerscheinklasse S und M werden zusammengefasst) Die neue Klasse gilt künftig für Kleinkrafträder. Das Mindestalter dieser Klasse ist 16 Jahre und umfasst alle zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge von maximal 50 cm3 Hubraum und einer Motorleistung von maximal 4 kW bei Elektromotoren und einer mit der Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h. |
B96 |
![]() Spezieller Führerschein für das Ziehen von schweren Caravans. Inhaber eines B Führerscheins dürfen mit dieser Erweiterung eine PKW-Anhänger-Kombination bis 4.250 kg zulässigen Gesamtgewicht steuern. Voraussetzung ist eine eintägige Schulung. |
Klasse |
Beschreibung |
B |
![]() Bedingung: ab 18 Jahre Befristung: Keine Befristung der Besitzdauer Zusätzlich zur angestrebten Führerscheinklasse werden die Klassen L und M zuerkannt ! |
BE |
![]() (Stand: 2013): ![]() Bedingungen: Vorbesitz Klasse B, ab 18 Jahre Befristung: Keine Befristung der Besitzdauer |
A |
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg; dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat. Bedingung: ab 24/18 Jahre Befristung: Keine Befristung der Besitzdauer Zusätzlich zur angestrebten Führerscheinklasse werden die Klasse A1 und M zuerkannt ! |